Platzordnung

 

 

- Die Miete Beträgt 150€.

 

- Eine Kaution von 200 € ist bei Schlüsselempfang bar zu entrichten und wird nach Abnahme des Geländes und Schlüsselrückgabe zurückgegeben. Die Kaution wird ggf. einbehalten, wenn Schäden und Mängel behoben werden müssen. Höhere Kosten werden in Rechnung gestellt.

 

- Diese Reservierung wird, wenn nicht bezahlt wurde, nach 7 Tage automatisch gelöscht.

 

- Es werden die Grillhütte (zu drei Seiten geschlossen) nebst Gelände und die Toiletten in der Blockhütte vermietet. Die weiteren Räume in der Blockhütte werden nicht vermietet.

 

- Der*die Mieter*in muss mindestens 25 Jahre alt sein, während der gesamten Veranstaltung anwesend und unter der angegebenen Handynummer zu erreichen sein. Der Personalausweis muss bei der Übergabe vorgelegt werden.

 

- Der*die Mieter*in stimmt zu, dass die Adressdaten und Handynummer an das Ordnungsamt weitergegeben werden.

 

- Die Hütte darf nicht weiter- bzw. untervermietet werden. Eine kommerzielle/gewerbliche Nutzung ist nicht erlaubt.

 

- Bei Mietung durch eine Schulklasse muss durchgängig und bis zum Ende der Veranstaltung die Aufsichtsperson anwesend sein.

 

- Ab 22:00 Uhr ist Zimmerlautstärke einzuhalten.

 

- Feuer ist nur auf der Grillstelle erlaubt, Rauchen in Blockhütte (WC und Flur) verboten.

- Müll, Abfälle, Leergut, Vollgut, Lebensmittel usw. müssen nach der Veranstaltung wieder mitgenommen werden.

 

- Kaputtgegangenes bitte bei Übergabe melden.

 

- Auf dem Gelände gefundene Bälle des Sportverein Horchheim (SVH) sind uns bei der Übergabe auszuhändigen.

 

- Auf dem Feldweg und angrenzenden Ackerflächen darf nicht geparkt und das gesamte Grillhüttengelände nicht befahren werden.

 

- Es dürfen keine Junggesellenabschiede, Polterabende und 18te Geburtstagfeiern veranstaltet werden.